Unsere AGB und rechtliche Hinweise
Stornierung/Reiserücktritt:
Lieber Gast, bei uns gilt:
GEBUCHT IST GEBUCHT.
Falls Sie Ihre Reise verspätet antreten oder früher abbrechen müssen, im schlimmsten Fall gar nicht anreisen können, bitten wir Sie uns sofort zu verständigen. Wir haben somit noch die Möglichkeit, die Unterkunft weiter zu vermieten.
Grundsätzlich bleibt der Gast zur Zahlung des vereinbarten Reisepreises verpflichtet, egal aus welchem Grund und wie lange er vor seinem Reiseantritt storniert hat.
Der Vermieter muss aber seine ersparten Aufwendungen (Strom, Wasser) davon abziehen.
Dazu gibt es eine ständige Rechtsprechung, die Folgendes vorsieht:
Ferienwohnung/-haus – Abzug von 10 Prozent
Ausnahme: Wenn der Vermieter die Unterkunft im stornierten Zeitraum anderweitig vermieten kann – und er ist verpflichtet, sich darum zu bemühen – muss der verhinderte Gast den vereinbarten Preis nicht bezahlen.
Da man aber nie weiß, was bis zum Reiseantritt passiert, empfehlen wir Ihnen immer eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Fragen Sie dazu am besten bei Ihrer eigenen Versicherung nach, da diese durch einen kleinen Aufschlag meist eine Reiserücktrittsversicherung anbieten.